Betreuung

Betreuung im eigenen Haushalt gemäß § 45b SGB XI Entlastungsbetrag

Hintergrund und Notwendigkeit: Ältere Menschen und ihre Angehörigen sind oft stark von Isolation und den damit verbundenen Herausforderungen betroffen. Um diese Belastung zu mindern, bieten wir spezialisierte Betreuungsleistungen im eigenen Haushalt an. Unser Ziel ist es, Betroffene und ihre Angehörigen im Alltag zu entlasten, ihnen Freiräume zu schaffen und die Alltagskompetenzen der Pflegebedürftigen zu fördern. Wir streben danach, den Betroffenen sinnvolle und ihren Interessen sowie Fähigkeiten entsprechende Beschäftigungen anzubieten.

Betreuungsangebot - Besuchsangebot: Unser Betreuungsangebot ist maßgeschneidert und berücksichtigt die individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse der Betroffenen sowie die örtlichen Gegebenheiten. Es umfasst vielfältige Aktivitäten wie:

  • Spiele und Hobbys, die Freude bereiten und kognitiv stimulieren.
  • Aktivierende Unterstützung im Alltag, um die Selbstständigkeit zu fördern.
  • Gemeinsames Einkaufen, was soziale Interaktion und Bewegung ermöglicht.
  • Begleitung auf Spaziergängen, zur Förderung der körperlichen Gesundheit und des Wohlbefindens.
  • Unterstützung bei alltäglichen Tätigkeiten, wie dem Zubereiten von Mahlzeiten, um die Selbstversorgung zu erhalten.
  • Führen von Gesprächen und Unterhaltung, um soziale Bindungen zu stärken und Einsamkeit zu reduzieren.
  • Vorlesen oder Erzählen, um kognitive Fähigkeiten und Erinnerungen anzuregen.

Grundlagen der Betreuungsarbeit: Die Kenntnis der Biografie des Betroffenen ist eine wesentliche Grundlage unserer Betreuungsarbeit. In einem Vorgespräch erfassen wir ein möglichst umfangreiches Bild der Lebensgeschichte, einschließlich der bisherigen Lebensumstände, familiärer Strukturen, wichtiger Lebenserfahrungen, Hobbys, Vorlieben und Abneigungen. Dies ermöglicht es uns, ein individuelles Betreuungsangebot zu gestalten, das auch dann an Bedeutung gewinnt, wenn sich der Betroffene nicht mehr selbst dazu äußern kann.

Unsere Mitarbeiter: Für die Betreuungsarbeit setzen wir ausschließlich geschulte und qualifizierte Mitarbeiter ein. Sie verfügen über die Fähigkeiten, adäquate Beschäftigungsmöglichkeiten anzubieten, mit Verhaltensauffälligkeiten umzugehen und für die Sicherheit der ihnen anvertrauten Personen zu sorgen.

Finanzierung: Ab Pflegegrad 1 erstattet die Pflegekasse monatlich 125 Euro für die individuelle häusliche Betreuung als sogenannte „zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistung“ nach §45b SGB XI. Es ist wichtig zu betonen, dass Ihr Pflegegeld dadurch nicht gekürzt wird. Diese finanzielle Unterstützung soll es Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erleichtern, qualifizierte Betreuungsdienste in Anspruch zu nehmen, ohne zusätzliche finanzielle Belastungen zu erfahren.

Unser Ansatz: Wir verstehen uns als Freund an Ihrer Seite, um das Wohlbefinden und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen in ihrem eigenen Zuhause zu verbessern. Indem wir individuelle und bedürfnisorientierte Betreuung bieten, streben wir danach, nicht nur die Pflegebedürftigen, sondern auch ihre Angehörigen zu unterstützen und zu entlasten.

Unseren Informationsflyer finden Sie hier zum Download.

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